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Häufig gestellte Fragen
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Welche Förderprogramme kann ich für meine geplante Einzelmaßnahme nutzen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Förderungen für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern, Dämmung oder den Einbau effizienter Heizsysteme. Das BAFA und die KfW sind die zuständigen Stellen. Je nach Maßnahme und Situation kommen Zuschüsse oder Kredite infrage.Wie viel Fördermittel bekomme ich für meine Maßnahme?
Die Höhe der Förderung hängt von der Maßnahme ab. Für Fenster gibt es beispielsweise 20 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bei besonderen Maßnahmen, wie dem Austausch von fossilen Heizungen, kann der Fördersatz höher sein.Kann ich die Förderung auch bei Eigenleistung beantragen?
Ja, bei Eigenleistung können Materialkosten gefördert werden. Allerdings muss ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Umsetzung bestätigen.Muss ich die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen?
Ja, der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Vertrag mit einem Dienstleister darf nur unter Vorbehalt der Förderzusage abgeschlossen werden.Was ist ein Technischer Projektnachweis (TPN)?
Der TPN ist ein Dokument, das nach Abschluss der Maßnahme nachweist, dass diese gemäß den Anforderungen umgesetzt wurde. Er wird zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht.Brauche ich für die Förderung einen Energieeffizienz-Experten?
Für viele Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, insbesondere zur Erstellung der Technischen Projektbeschreibung und der Bestätigung der Maßnahme.Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Sie benötigen unter anderem die Technische Projektbeschreibung, den Kostenvoranschlag, die Steuer-Identifikationsnummer und, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt, eine Vollmacht.Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Die Bearbeitungszeit variiert, in der Regel dauert sie einige Wochen. Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert.Welche energetischen Mindestanforderungen gelten für die Förderung?
Für Fenster ist beispielsweise ein U-Wert von maximal 0,95 W/(m²·K) erforderlich. Die Anforderungen hängen von der jeweiligen Maßnahme ab.Was passiert, wenn die Maßnahme teurer wird als geplant?
Nachträgliche Kostensteigerungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden, da die Förderung auf den ursprünglich beantragten Betrag begrenzt ist.Was passiert, wenn ich die Maßnahme nicht innerhalb von 36 Monaten umsetze?
In diesem Fall verfällt die Förderzusage. Es ist wichtig, den Bewilligungszeitraum einzuhalten.Kann ich mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig fördern lassen?
Ja, Sie können mehrere Maßnahmen kombinieren, beispielsweise den Austausch von Fenstern und eine neue Heizungsanlage. Jede Maßnahme wird separat geprüft.Kann ich die Förderung auch rückwirkend beantragen?
Nein, die Förderung muss immer vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.Kann ich auch gebrauchte Bauteile oder Geräte fördern lassen?
Nein, nur neue Bauteile und Anlagen, die den technischen Anforderungen entsprechen, sind förderfähig.Was sind förderfähige Kosten?
Förderfähig sind Material- und Arbeitskosten, die direkt mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen. Nicht förderfähig sind z. B. Schönheitsreparaturen.Muss ich die Förderung versteuern?
In der Regel nicht. Es gibt jedoch Mitteilungspflichten an die Finanzbehörden. Sprechen Sie hierzu mit einem Steuerberater.Was passiert, wenn die Maßnahme nicht den Förderkriterien entspricht?
In diesem Fall wird die Förderung abgelehnt, und Sie tragen die Kosten selbst. Es ist wichtig, die Anforderungen vor Beginn zu prüfen.Welche Vorteile bringt eine Energieberatung für mich?
Eine Energieberatung hilft Ihnen, Einsparpotenziale zu erkennen, Fördermöglichkeiten zu nutzen und Maßnahmen effizient umzusetzen. Außerdem sorgt sie dafür, dass alle technischen Anforderungen eingehalten werden.
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