Was Sie als Eigentümer im Antragsprozess wissen sollten - BAFA
1. Vor der Antragstellung
Angebote von Fachunternehmen einholen
Holen Sie mindestens ein schriftliches Angebot von einem Fachunternehmen (z. B. Heizungsbauer, Fensterbauer etc.) ein. Das Angebot dient als Grundlage für Ihren Förderantrag.Vertragsabschluss mit Förderbedingung
Spätestens zur Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Vertrag darf nur „fest“ werden (ohne auflösende/aufschiebende Bedingung), nachdem der Förderantrag gestellt wurde.Wichtig: Im Vertrag sollte stehen, dass die Umsetzung nur dann verbindlich ist, wenn die Förderung bewilligt wird.
Ebenfalls muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme aufgeführt sein.
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Bei den meisten Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz) ist ein EEE einzuschalten. Er erstellt die sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB), die Sie für Ihren Förderantrag benötigen.Technische Projektbeschreibung (TPB) einholen
Von Ihrem Fachunternehmen oder Ihrem Energieeffizienz-Experten (EEE) erhalten Sie nach Erstellung der TPB eine TPB-ID. Diese TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird im Förderantrag verlangt.
2. Antragstellung beim BAFA
BAFA-Portal nutzen
Stellen Sie Ihren Antrag online im BAFA-Portal (www.bafa.de/beg). Haben Sie noch kein BAFA-Benutzerkonto, richten Sie dieses bitte ein.Wird durch den Energieberater durchgeführt.
Angaben im Antrag
Im Online-Formular geben Sie Ihre persönlichen Daten, die TPB-ID, den geplanten Umfang der Maßnahme und die voraussichtlichen Kosten an.Abwarten des Zuwendungsbescheids
Nach Prüfung Ihres Antrags sendet das BAFA einen Zuwendungsbescheid zu, in dem die maximal mögliche Förderung (Zuschusshöhe) ausgewiesen wird.Hinweis: Sie können zwar schon nach der Antragstellung mit den Arbeiten starten, jedoch auf eigenes Risiko, bevor der Bescheid vorliegt.
3. Durchführung der Maßnahme
Umsetzung durch Fachunternehmen
Sobald Sie den Zuwendungsbescheid haben (oder auf eigenes Risiko auch schon davor), beauftragt das Fachunternehmen die Arbeiten.Rechnungen bezahlen
Achten Sie darauf, alle Rechnungen unbar (z. B. per Überweisung) zu zahlen. Barzahlungen sind nicht förderfähig.
4. Technischer Projektnachweis (TPN) & Verwendungsnachweis
Technischer Projektnachweis (TPN)
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr EEE oder das ausführende Fachunternehmen den TPN. Aus diesem Dokument geht hervor, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt wurden.Sie erhalten dafür eine TPN-ID, ebenfalls 2 Monate gültig.
Verwendungsnachweis einreichen
Loggen Sie sich wieder im BAFA-Portal ein, um den Verwendungsnachweis zu erstellen.
Laden Sie die Rechnungen (als PDF) hoch und füllen Sie die Belegübersicht aus.
Geben Sie dort die TPN-ID an.
Frist
Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (in der Regel 36 Monate ab Zuwendungsbescheid) eingereicht werden.
5. Prüfung & Auszahlung
BAFA-Prüfung
Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis. Sind alle Unterlagen vollständig und die technischen Anforderungen erfüllt, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen.Überweisung des Zuschusses
Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf das von Ihnen angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse Trier.
6. Besondere Hinweise
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wenn wir als Ihr Energieberater für Ihr Haus einen iSFP erstellen und Sie eine im iSFP empfohlene Maßnahme umsetzen, kann es (je nach Maßnahme) einen iSFP-Bonus von +5 % auf die Förderung geben.
Allerdings sind bestimmte Maßnahmen (z. B. Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung) davon ausgenommen.
Eigenleistungen
Sofern Sie Teile der Arbeiten selber machen, sind nur Materialkosten förderfähig. Der ordnungsgemäße Einbau muss vom EEE oder einem Fachunternehmen schriftlich bestätigt werden.
Fristen unbedingt beachten
36 Monate Bewilligungszeitraum (keine Verlängerung möglich).
6 Monate nach Ablauf dieser 36 Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen.
Kein Rechtsanspruch
Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht, solange es keine formelle Zusage (Zuwendungsbescheid) gibt.
Beratungsförderung (Energieberatung für Wohngebäude, EBW)
Zusätzlich kann die eigentliche Energieberatung (z. B. Vor-Ort-Beratung, iSFP-Erstellung) ebenfalls separat gefördert werden. Der Antrag dafür ist vor Beginn der Beratung zu stellen (anderes BAFA-Programm).
Impressum
Kontakt
info@breuer-ingenieure.de
Adresse
Toni Breuer
Schulstraße 41, 35614 Aßlar
Deutschland