Was Sie als Eigentümer im Antragsprozess wissen sollten - BAFA

1. Vor der Antragstellung

  • Angebote von Fachunternehmen einholen
    Holen Sie mindestens ein schriftliches Angebot von einem Fachunternehmen (z. B. Heizungsbauer, Fensterbauer etc.) ein. Das Angebot dient als Grundlage für Ihren Förderantrag.

  • Vertragsabschluss mit Förderbedingung
    Spätestens zur Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Vertrag darf nur „fest“ werden (ohne auflösende/aufschiebende Bedingung), nachdem der Förderantrag gestellt wurde.

    • Wichtig: Im Vertrag sollte stehen, dass die Umsetzung nur dann verbindlich ist, wenn die Förderung bewilligt wird.

    • Ebenfalls muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme aufgeführt sein.

  • Energieeffizienz-Experte (EEE)
    Bei den meisten Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz) ist ein EEE einzuschalten. Er erstellt die sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB), die Sie für Ihren Förderantrag benötigen.

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) einholen
    Von Ihrem Fachunternehmen oder Ihrem Energieeffizienz-Experten (EEE) erhalten Sie nach Erstellung der TPB eine TPB-ID. Diese TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird im Förderantrag verlangt.

2. Antragstellung beim BAFA

  • BAFA-Portal nutzen
    Stellen Sie Ihren Antrag online im BAFA-Portal (www.bafa.de/beg). Haben Sie noch kein BAFA-Benutzerkonto, richten Sie dieses bitte ein.

  • Wird durch den Energieberater durchgeführt.

  • Angaben im Antrag
    Im Online-Formular geben Sie Ihre persönlichen Daten, die TPB-ID, den geplanten Umfang der Maßnahme und die voraussichtlichen Kosten an.

  • Abwarten des Zuwendungsbescheids
    Nach Prüfung Ihres Antrags sendet das BAFA einen Zuwendungsbescheid zu, in dem die maximal mögliche Förderung (Zuschusshöhe) ausgewiesen wird.

    • Hinweis: Sie können zwar schon nach der Antragstellung mit den Arbeiten starten, jedoch auf eigenes Risiko, bevor der Bescheid vorliegt.

3. Durchführung der Maßnahme

  • Umsetzung durch Fachunternehmen
    Sobald Sie den Zuwendungsbescheid haben (oder auf eigenes Risiko auch schon davor), beauftragt das Fachunternehmen die Arbeiten.

  • Rechnungen bezahlen
    Achten Sie darauf, alle Rechnungen unbar (z. B. per Überweisung) zu zahlen. Barzahlungen sind nicht förderfähig.

4. Technischer Projektnachweis (TPN) & Verwendungsnachweis
  • Technischer Projektnachweis (TPN)
    Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr EEE oder das ausführende Fachunternehmen den TPN. Aus diesem Dokument geht hervor, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt wurden.

    • Sie erhalten dafür eine TPN-ID, ebenfalls 2 Monate gültig.

  • Verwendungsnachweis einreichen

    • Loggen Sie sich wieder im BAFA-Portal ein, um den Verwendungsnachweis zu erstellen.

    • Laden Sie die Rechnungen (als PDF) hoch und füllen Sie die Belegübersicht aus.

    • Geben Sie dort die TPN-ID an.

  • Frist
    Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (in der Regel 36 Monate ab Zuwendungsbescheid) eingereicht werden.

5. Prüfung & Auszahlung
  • BAFA-Prüfung
    Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis. Sind alle Unterlagen vollständig und die technischen Anforderungen erfüllt, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen.

  • Überweisung des Zuschusses
    Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf das von Ihnen angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse Trier.

6. Besondere Hinweise

  1. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    • Wenn wir als Ihr Energieberater für Ihr Haus einen iSFP erstellen und Sie eine im iSFP empfohlene Maßnahme umsetzen, kann es (je nach Maßnahme) einen iSFP-Bonus von +5 % auf die Förderung geben.

    • Allerdings sind bestimmte Maßnahmen (z. B. Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung) davon ausgenommen.

  2. Eigenleistungen

    • Sofern Sie Teile der Arbeiten selber machen, sind nur Materialkosten förderfähig. Der ordnungsgemäße Einbau muss vom EEE oder einem Fachunternehmen schriftlich bestätigt werden.

  3. Fristen unbedingt beachten

    • 36 Monate Bewilligungszeitraum (keine Verlängerung möglich).

    • 6 Monate nach Ablauf dieser 36 Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen.

  4. Kein Rechtsanspruch

    • Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht, solange es keine formelle Zusage (Zuwendungsbescheid) gibt.

  5. Beratungsförderung (Energieberatung für Wohngebäude, EBW)

    • Zusätzlich kann die eigentliche Energieberatung (z. B. Vor-Ort-Beratung, iSFP-Erstellung) ebenfalls separat gefördert werden. Der Antrag dafür ist vor Beginn der Beratung zu stellen (anderes BAFA-Programm).

Ein Mann mit einer Idee, symbolisch mit einer Glühbirne dargestellt.
Ein Mann mit einer Idee, symbolisch mit einer Glühbirne dargestellt.

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