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Was Sie als Eigentümer im Antragsprozess wissen sollten - KfW
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Anleitung zur BEG Heizungsförderung (KfW 458) für Privatpersonen
1. Was ist die BEG Heizungsförderung?
Die BEG Heizungsförderung der KfW (Programm 458) bietet Zuschüsse für den Einbau energieeffizienter Heizungen und fördert den Anschluss an Gebäudenetze oder Wärmenetze in Deutschland. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
2. Wer kann die Förderung beantragen?
Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Voraussetzungen:
Das Wohngebäude ist mindestens fünf Jahre alt.
Die Maßnahmen führen zu einer verbesserten Energieeffizienz oder einem höheren Anteil erneuerbarer Energien.
3. Welche Heizsysteme werden gefördert?
Solarthermische Anlagen.
Biomasseheizungen.
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten).
Anschluss an Gebäudenetze oder Wärmenetze.
Innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien.
4. Wie funktioniert der Antragsprozess?
Schritt 1: Bestätigung zum Antrag (BzA)
Beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz, der die BzA erstellt. Diese bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und gibt die geschätzten Gesamtkosten an.
Schritt 2: Vertrag abschließen
Schließen Sie einen Vertrag mit einem Fachunternehmen über die Heizungsmaßnahme. Dieser muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, die von der KfW-Zusage abhängt.
Schritt 3: Zuschuss beantragen
Registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (BzA und Vertrag).
Schritt 4: Maßnahmen durchführen
Starten Sie nach der Zusage der KfW mit der Umsetzung der geplanten Heizungsmaßnahmen.
Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihre Expertin oder Ihr Experte eine BnD, die die fachgerechte Umsetzung bestätigt.
Schritt 6: Zuschuss auszahlen lassen
Laden Sie die BnD, Rechnungen und weitere Nachweise im Kundenportal hoch, um die Auszahlung zu beantragen.
5. Welche Zuschüsse gibt es?
Grundförderung: 30 % der Gesamtkosten.
Bonusförderungen:
Effizienzbonus: Zusätzliche 5 % für effiziente Wärmepumpen.
Klimageschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 % bei Austausch alter Heizsysteme.
Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro.
Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.
6. Benötigte Unterlagen
BzA und BnD.
Rechnungen über die durchgeführten Maßnahmen.
Meldebestätigung (bei Nutzung von Boni).
Grundbuchauszug (bei Eigentümern).
Einkommensteuerbescheide (bei Einkommensbonus).
7. Wichtige Hinweise
Vorhabenbeginn ist erst nach Antragstellung zulässig.
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
Für eine Kombination mit anderen Förderprogrammen gelten besondere Regeln.
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